
Foto: Jens Klawonn
Zur Zeit bekomme ich ja öfter Post wegen Domainanfragen und Streitigkeiten. Aber eine Anfrage zur einfachen Zustimmung eines Übertragungsantrag (KK-Antrag) hatte ich noch nie. Vor allem weil die Domain xyz.de gar nicht zum Verkauf steht wie in Absatz 2 beschrieben.
So langsam nerven solche Sachen. Fakt ist, vor Jahren als ich die Domain registrierte, gab es bei der DPMA keinen Eintrag für diese Marke. Ergo sehe ich auch keinen Grund jetzt diese einfach abzugeben. Wer zu spät registriert, den bestraft halt das Leben. ODER gibt es es andere Meinungen? Evtl hat ja schon jemand mit solchen Anfragen Erfahrung?
Sie sind Inhaber der Domain www.xyz.de. Ich vertrete die Firma xyz GmbH und in dieser Funktion beauftragt, die angemessene Präsenz der Firma im Geschäftsleben sicherzustellen. Hierzu gehört auch eine Internet-Seite unter unserer Firmenbezeichnung zu betreiben, in diesem Fall dem identifizierenden Namensbestandteil xyz, der im übrigen derzeit als Marke beim DPMA eingetragen wird.
Da Sie den Namen zum Verkauf anbieten, gehe ich davon aus, dass keine weiteren Rechte an dem Namen bestehen und auch keine Firma oder ähnliche Organisation dieses Namens dahinter steht.
Bevor ich nun die Übertragung veranlasse, möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich in den nächsten Tagen, bis zum 30.6.2010, hierzu zu äußern. Gibt es auch aus Ihrer Sicht keine der Übertragung entgegenstehenden Gründe in Form bestätigter Rechte, bitte ich um Zustimmung zum entsprechenden Übertragungsantrag, den Sie von unserem Provider vorgelegt bekommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist schon dreist, besonders da ich davon ausgehe, dass sie eben NICHT in allen Nizza-Klassen die Rechte besitzen! Und nachtarocken geht ja sowieso nicht!
Nun er sagt es ja gerade selbst schon
Ich zitiere: “…im übrigen derzeit als Marke beim DPMA eingetragen wird.”
Ja oder auch nicht, wenn du schneller bist ;-)
@SEO-COP
Die Frage ist ja nun: ob nachträgliches Eintragen eines Markennamen + Domain bei DPMA den Kläger dazu berechtigt, sich die Domain von mir Übertragen zu lassen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass nachträgliche Eintragung dazu nicht berechtigt. Ansonsten könnte man sich so ja ziemlich jede beliebige Domain holen.
Am besten du stellst diese Frage mal bei ConsultDomain.de – da haben das sichr schon ein paar Leute durch.
@Topmodel: Das berechtigt den eigentlich nur dazu die Kohle an das DPMA abzuführen und sich dann vielleicht mit Domaininhabern, die bisher die Domain besitzen rumzuärgern.
Aber vielleicht ist das ja eine RA Kanzlei, die die Domain haben will.
Aber wieso machen wir das nicht alle. Gründen eine Firma die sich Poker nennt und dann schicken wir ein Schreiben, dass wir die Rechte daran haben und doch gefälligst die Domain Poker.de rausrücken soll…..
Mal so ganz am Rand erwähnt:
Das im Antrag genannte KK- Verfahren gibt es bei .de- Domains gar nicht mehr… Mittlerweile gibt es nur noch AuthInfo…
Zum Thema: Die Firma kann auch ohne Markeneintrag Kennzeichen- Rechte an dem Name haben. Ich würde die Sache zum Rechtsanwalt geben, sofern die Domain das wert ist.